Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wittig Ünalp ist seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht aktiv und unterhält – neben unseren anderen Standorten – auch eine erfolgreiche Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln. In der Gereonstraße 34-36 empfangen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in großzügigen und eleganten Räumen. Wir sind ab sofort sogar samstags von 10:00 - 14:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Standortleitung
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sollten Sie sofort in Köln Unterstützung von einem Anwalt im Arbeitsrecht benötigen, egal ob es um Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Urlaub, Lohn oder einem sonstigen Problem geht, nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu unserem Herrn Thorben Klenner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Standortleiter unser Kanzlei in Köln, auf. Schon ein kurzes Gespräch mit ihm kann viel verändern.
Wir nehmen uns die Zeit, mit Ihnen zusammen zu erörtern, was der beste Weg für Sie ist, Ihre arbeitsrechtlichen Ziele zu erreichen. Denn für uns ist entscheidend, was Sie wollen. Und um das herauszufinden, kommt vor allen rechtlichen Überlegungen zuerst das Herausarbeiten des besten Lösung für Ihr Thema – und zwar die beste Lösung für Sie! Dann setzen wir das um. Wir freuen uns sehr, Sie bei Ihren Themen unterstützen zu dürfen.
Suchen Sie nicht weiter nach einer Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, denn Sie wurden bereits fündig. In unserer Kanzlei in Köln finden Sie sicher Ihre Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Immerhin stehen Ihnen bei uns über 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand 2023, bundesweit) zur Verfügung. Davon führen über 20 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht.
Wir haben uns auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Seit rund 25 Jahren unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Mittlerweile gehören wir bundesweit zu den Top Adressen im Arbeitsrecht – weil wir die Interessen unserer Mandanten an erster Stelle stellen. Das beweist das Wachstum der letzten Jahre. Wir unterhalten seit 2020 unsere Arbeitsrechtskanzlei in Köln.
Unsere Kanzlei wurde schon vor 25 Jahren von dem jetzigen Partner gegründet. Die damalige Einmannkanzlei wuchs schnell zu einer erfolgreichen Arbeitsrechtsboutique. Gute Anwälte wurden auf unsere Entwicklung im Arbeitsrecht aufmerksam und wechselten zu uns, um mit uns zusammen richtig gutes Arbeitsrecht zu praktizieren. Nur aufgrund der Weiterempfehlung durch unsere Mandanten konnten wir wachsen. Wir legen deshalb besonderen Wert darauf, dass unsere Mandanten mit unserer Arbeit, auch in Köln, zufrieden sind, um weiter zu wachsen und um dadurch noch besser zu werden – zum Nutzen unserer Mandanten.
Als Profis im Arbeitsrecht erarbeiten wir mit unseren Mandanten zusammen die richtige Strategie, um das Ziel des Mandanten zu erreichen.
Wenn ein Arbeitgeber kündigt, hat er ein enormes Interesse daran, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Bereits in der Vorbereitung der Kündigung werden wir tätig, erarbeiten Tätigkeitsprofile, Arbeitsplatzbeschreibungen und klären die Verantwortlichkeiten. Wir schulen die Vorgesetzten hinsichtlich möglicher Fehlverhaltensweisen der Arbeitnehmer. Wir nutzen das Direktionsrecht, damit Mitarbeiter so arbeiten, wie der Arbeitgeber sich das vorstellt und erarbeiten natürlich im Vorfeld entsprechende Abmahnungen, wenn Arbeitnehmer die Vorgaben nicht erfüllen.
Weiterhin prüfen wir Versetzungen, prüfen bisherige Arbeitsverträge und verbessern diese. Ebenso nehmen wir an Aufhebungsgesprächen und Abwicklungsgesprächen zum Arbeitsvertrag vor Ort in Köln bei den Arbeitgebern teil, um eine vernünftige Trennung zu unterstützen. Durch unsere Kreativität sorgen wir gerade bei der Abwicklung von Arbeitsverträgen dazu, dass beide Seiten sich trennen können. Das vermeidet langwierige Prozesse mit häufig ungewissem Ausgang für beide Seiten.
Ist eine Trennung zu vernünftigen Bedingungen für den Arbeitnehmer aber ausgeschlossen, dann sorgen wir dafür, dass die wirksame Trennung vor Gericht durchgesetzt wird. Auch bei der Trennung von Geschäftsführern und Führungskräften können wir tätig werden.
Viele unserer Mandanten waren vorher schon bei anderen Anwälten für Arbeitsrecht. Erschreckend hoch bei den Mandanten, die zu uns gewechselt sind, waren die Beschwerden über mangelnde Kommunikation in der bisher beauftragten Anwaltskanzlei. Anrufe erfolgten nicht zeitnah, E-Mails wurden nicht beantwortet, anstatt miteinander zu telefonieren und den Sachverhalt möglichst verdaulich dem Mandanten zu erklären wurden seitenweise juristische Texte verfasst die der Mandant häufig (nachvollziehbar) nicht verstand. Vor Gericht waren die Anwälte unvorbereitet, kamen zu spät und nahmen sich insgesamt zu wenig Zeit für die ordentliche Vorbereitung des Falles. Vor Gericht wird dann häufig kommentarlos (oder sollte man besser „kampflos“ sagen) hingenommen, was die Richter für Rechtsansichten verbreiten. Was Mandanten dem Gericht erzählen wollen, wird häufig von ihren eigenen Anwälten als unwichtig abgetan.
Die Kunst des guten Anwalts ist es unserer Meinung nach, schwierige Sachverhalte und eine schwierige Rechtslage kurz, einfach, prägnant und richtig dem Mandanten zu erklären. Er wird so überhaupt erst in die Lage versetzt, strategische Entscheidungen des Prozesses mitzuentscheiden. Das ist der Grund, warum wir überhaupt beauftragt werden: damit der Mandant versteht, was passiert und warum und wie man die Geschehnisse beeinflussen kann. Denn ansonsten könnte der Mandant auch selber vor Gericht auftreten.
Da wir um die grundsätzliche Kommunikationsschwäche vieler Anwälte wissen, legen wir in unserer Kanzlei besonderen Wert darauf, und das schon bei der Einstellung, dass unsere Anwälte diese Fehler nicht begehen. Denn wir möchten nicht, dass unsere Mandanten zu einer anderen Kanzlei wechseln, nur weil wir schlecht mit unseren Mandanten kommunizieren. Unsere Anwälte rufen zügig zurück, beantworten E-Mails, erklären die Rechtslage und den Sachverhalt so, dass sie der Mandant versteht. In jedem Fall nehmen sich unsere Anwälte für Arbeitsrecht genügend Zeit, den Fall ordentlich vor dem Gerichtstermin vorzubereiten, nehmen sich die Zeit für ihre Mandanten, die diese brauchen, um sich gut vorbereitet im Gerichtstermin wiederzufinden.
Wir wissen häufig besser, wie Arbeitsrecht geht als die Richter, die über den Fall entscheiden. Deshalb verteidigen wir unsere Rechtsansicht auch im Gerichtstermin, wir nehmen falsche Rechtsansichten, auch nicht die der Richter, nicht kampflos hin, sondern streiten für unsere Überzeugung. Und selbstverständlich werden wir niemals unseren Mandanten verbieten, ihre Meinung dem Richter kundzutun. Wir wissen, wie Arbeitsrecht geht und die meisten Richter kennen uns und respektieren deshalb die hohe Qualität unserer Arbeit – und überdenken ihre Rechtsansichten genau, wenn wir anderer Meinung sind.
Ohne eine hohe fachliche Qualifikation im Arbeitsrecht in Köln werden wir nicht dauerhaft Mandanten im Arbeitsrecht an uns binden können. Da das jedoch unser Ziel ist, legen wir als Kanzlei besonderen Wert darauf, dass sich alle unsere Anwälte fachlich regelmäßig weiterbilden. Und zwar häufiger, als es das Gesetz verlangt.
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Interessenvertretung ist ein hohes Wissen in dem Rechtsgebiet, wo man als Anwalt tätig ist. Unsere Anwälte sind ausschließlich im Arbeitsrecht tätig, beschäftigen sich tagtäglich mit Arbeitsrecht und mit sonst keinem anderen Rechtsgebiet. Wir haben ein internes Wissensmanagement. Wir tauschen uns in regelmäßigen internen Meetings über bestimmte Fälle aus, um die taktisch richtige Vorgehensweise zu erarbeiten. Bei wichtigen Fällen kommt es nicht selten vor, dass mehrere Anwälte auf dem Flur energisch miteinander streiten und Argumente austauschen nur mit dem Ziel, die richtige Vorgehensweise zu erarbeiten. Was soll ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sich mit einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder einem Fachanwalt für Familienrecht austauschen? Nur weil wir alle im gleichen Rechtsgebiet tätig sind, ist ein solcher Austausch zwischen den Anwälten für Arbeitsrecht fruchtbar und führt zu tollen Ergebnissen für unsere Mandanten in Köln.
Da wir seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht tätig sind, könnten wir den Punkt „Erfahrung“ eigentlich schnell abhaken. Aber was bedeutet Erfahrung? Wir wissen aus hunderten und tausenden von Arbeitsgerichtsprozessen, wie man außergerichtlich und auch gerichtlich agiert, um positive Ergebnisse zu erzielen. Uns ist beinahe kein Fall im Arbeitsrecht fremd, wir haben wirklich schon beinahe alles gesehen.
Diese Erfahrung führt dazu, dass man schnell erkennt, wohin die gegnerische Partei tendiert. Wir können aufgrund unserer Erfahrung im Arbeitsrecht abschätzen, ob es Möglichkeiten gibt, die Abfindung noch nach oben zu verhandeln und auch, wie schwer es wird, den Arbeitsplatz zu erhalten. Da wir nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Geschäftsführer und Führungskräfte regelmäßig vertreten, kennen wir auch beide Seiten in einem Arbeitsgerichtsprozess.
Wer Arbeitgeber regelmäßig vertritt, kennt die Schwächen aber auch die Stärken der Arbeitgeber und kann auch das taktische Verhalten der Anwälte des gegnerischen Arbeitgebers besser einschätzen als jemand, der niemals selbst Arbeitgeber vertreten hat.
Gleiches gilt natürlich für die Arbeitgebervertretung: Wer wie wir regelmäßig die Gegenseite vertritt, kennt deren Sorgen und Ängste ganz genau. Natürlich setzen wir unsere Erfahrung auch ein, um für Arbeitgeber positive Ergebnisse zu erzielen. Aus diesem Grunde sind wir gefährliche Gegner.
Wir freuen uns jedenfalls, wenn Sie uns die Chance geben, Sie in Köln zu vertreten. Wir sind sicher, dass wir im Arbeitsrecht die richtige Wahl für Sie sind. Rufen Sie uns an oder senden uns eine Mail oder das nebenstehende/untenstehende Kontaktformular. Ein erstes Gespräch wird Sie überzeugen, dass wir die Profis sind, die Sie gesucht haben.
Eine Kündigungsschutzklage ist immer dann vom Arbeitnehmer zu erheben, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hat und der Arbeitnehmer um den Arbeitsplatz kämpfen will.
Wer als Arbeitnehmer den Arbeitsplatz behalten will, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Bei der Kündigungsschutzklage überprüft das Gericht, ob der Arbeitgeber einen Grund hatte, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Eine Abfindung dagegen kann man mit der Kündigungsschutzklage nicht ohne weiteres direkt einklagen. Eine Abfindung gibt es daher auch nur dann (Ausnahmen gibt es), wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine solche einigen und einen entsprechenden Vergleich schließen. Das allerdings passiert häufig, wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde.
Streitigkeiten zwischen einem Betriebsrat als Organ und einem Arbeitgeber entstehen häufig und schnell. Es handelt sich um sogenannte betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten. Denn die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Als Kanzlei vertreten wir regelmäßig Arbeitgeber in solchen Auseinandersetzungen, sind aber auch für Betriebsräte aktiv. Das schließt sich nicht gegenseitig aus sondern ist, genauso wie die Vertretung von Arbeitnehmern und auch von Arbeitgebern, extrem wichtig, um beide Seiten zu kennen. Man muss beide Strategien aus eigener Erfahrung kennen, um dann im konkreten Einzelfall die jeweilige Seite, die einen beauftragt hat, bestmöglich zu vertreten.
Mitarbeiter, die Betriebsrat werden, haben einen besonderen Kündigungsschutz, weil sie häufig Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen müssen, die der Arbeitgeber nicht wirklich gut findet. Damit dann nicht eine Kündigung dem unliebsamen Betriebsrat droht, haben Betriebsräte einen besonderen Kündigungsschutz. Sie können sehr sicher ihre Tätigkeit als Betriebsrat ausüben.
✔ 20 Fachanwältinnen und -anwälte
✔ 7 Standorte
✔ 25 Jahre Erfahrung
✔ 5.700 arbeitsrechtliche Fälle in 5 Jahren.
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